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Intensivpflegedienst gründen: die Zulassung nach § 132l SGB V

Die außerklinische Intensivpflege ist wirtschaftlich attraktiv und fachlich anspruchsvoll. Entsprechend hoch sind die Hürden für die Zulassung. Anders als bei einem allgemeinen ambulanten Pflegedienst entscheidet hier nicht der Papierstapel über den Erfolg, sondern eine einzige Frage: Steht eine Pflegedienstleitung zur Verfügung, die die geforderten Qualifikationen tatsächlich nachweisen kann?

Steril verpacktes Verbrauchsmaterial für die pflegerische Versorgung
Foto: Camera Obscura auf Unsplash

Wer diese Frage erst am Ende stellt, hat unter Umständen bereits eine Gesellschaft gegründet, Räume angemietet und Personal eingestellt – und erhält trotzdem keinen Vertrag.

Dieser Beitrag ordnet die Anforderungen ein. Die konkreten Angaben beziehen sich auf die Zulassungsvoraussetzungen, wie sie von den Kostenträgern in Bayern für Verträge nach § 132l Abs. 5 SGB V veröffentlicht wurden, Stand Dezember 2025. In anderen Bundesländern kann das Verfahren abweichen.

Zuerst: die Qualifikation der Leitung

Die verantwortliche Pflegefachkraft eines Dienstes der außerklinischen Intensivpflege muss mehrere Nachweise gleichzeitig erbringen. Jeder einzelne davon ist Ausschlusskriterium.

Berufserlaubnis. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger, Altenpflegerin oder Altenpfleger oder als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann.

Leitungsweiterbildung. Eine Weiterbildung für leitende Funktionen im Umfang von mindestens 460 Stunden.

Berufspraxis allgemein. Zwei Jahre berufspraktische Tätigkeit innerhalb der letzten acht Jahre vor Antragstellung. Angerechnet wird ab dem Erwerb der deutschen Examinierung.

Berufspraxis in der Intensivpflege. Zusätzlich zwei Jahre berufspraktische Tätigkeit im Bereich der außerklinischen Intensivpflege innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung.

Fachweiterbildung. Eine Weiterbildung zur Pflegeexpertin oder zum Pflegeexperten mit mindestens 200 Stunden. Anerkannt werden nur zertifizierte Kurse; reine Onlinekurse ohne Präsenzanteil genügen nicht. Alternativ werden die Qualifikation als Atmungstherapeutin oder Atmungstherapeut sowie entsprechende Weiterbildungen nach DKG-Vorgaben akzeptiert.

Stellenumfang. Die Leitungstätigkeit muss mindestens die Hälfte einer Vollzeitstelle umfassen.

Der Punkt, an dem es meistens klemmt

Die Kombination aus zwei Jahren Intensivpflegepraxis in den letzten fünf Jahren und der 200-Stunden-Fachweiterbildung ist die eigentliche Engstelle. Beides lässt sich nicht kurzfristig beschaffen. Eine Leitungsweiterbildung kann man nachholen, Berufsjahre in der außerklinischen Intensivpflege nicht.

Prüfen Sie deshalb vor jedem weiteren Schritt, ob die vorgesehene Person diese Nachweise schriftlich vorlegen kann. Mündliche Zusagen und „das haben wir damals so ähnlich gemacht“ reichen nicht.

Und die Stellvertretung

Für die stellvertretende Pflegedienstleitung gelten dieselben fachlichen Anforderungen. Der Nachweis der allgemeinen Berufspraxis erfolgt hier über eine Erklärung des Trägers.

Zusätzlich sind zwei Punkte zu beachten, die gerne übersehen werden: Leitung und Stellvertretung müssen zusammen mindestens 1,5 Vollzeitkräfte ergeben, und die Stellvertretung muss im Vertretungsfall in Vollzeit tätig werden können. Der Träger bestätigt das schriftlich.

Praktisch heißt das: Sie brauchen zwei Personen mit vollständiger Intensivpflege-Qualifikation, nicht eine. Auf dem Arbeitsmarkt ist das der teuerste Teil des gesamten Vorhabens.

Die trägerbezogenen Nachweise

Neben der Leitungsqualifikation verlangen die Kostenträger eine Reihe von Unterlagen zum Unternehmen:

Für die Personalausstattung wird ein Richtwert von 5,5 Pflegefachkräften zugrunde gelegt. Diese Kräfte müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sein.

Was der Vertrag zusätzlich verlangt

Der Vertrag nach § 132l Abs. 5 SGB V regelt Anforderungen, die ab Vertragsbeginn dauerhaft erfüllt sein müssen. Wesentlich sind:

Erreichbarkeit rund um die Uhr. Der Dienst muss an allen Tagen der Woche über 24 Stunden persönlich erreichbar sein. Ein Anrufbeantworter genügt nicht.

Vorzuhaltende Funktionen. Neben der verantwortlichen Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung ist eine Fachbereichsleitung vorzuhalten. Diese kann bei Erfüllung der Anforderungen durch die Leitung oder die Stellvertretung besetzt werden.

Qualifikation der eingesetzten Pflegefachkräfte. Für die Versorgung beatmeter und nicht beatmeter Versicherter gelten unterschiedliche Anforderungen. Die Nachweise gehören vollständig in die Personalakte.

Pflegeprozess und Pflegedokumentation. Das Dokumentationssystem muss den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Der Vertrag verlangt ein QM-System einschließlich der vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Nachweis-, Anzeige- und Mitteilungspflichten. Änderungen sind anzuzeigen, insbesondere beim Wechsel von Leitungsfunktionen. Bei Prüfungen der Kostenträger besteht Mitwirkungspflicht.

Wenn eine Intensiv-Wohngemeinschaft geplant ist

Wer nicht nur Einzelversorgungen in der Häuslichkeit anbieten, sondern eine anbieterinitiierte Wohngemeinschaft betreiben will, hat einen zweiten Satz Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören eine gesonderte Anlage je Wohngemeinschaft, eine eigene Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, eine prospektive Kostenaufstellung je Wohngruppe unter Angabe der genehmigten Platzzahl sowie bauordnungsrechtliche Nachweise, insbesondere zum Brandschutz.

Ob die Wohneinheit als Sonderbau einzustufen ist, sollte vor dem Mietvertrag geklärt werden, nicht danach. Nachträgliche Brandschutzauflagen sind einer der teuersten Fehler in diesem Segment.

Vergütung: die prospektive Kostenaufstellung

Die Vergütung wird auf Grundlage einer prospektiven Kostenaufstellung verhandelt. Erfasst werden Planstellen in Vollzeitäquivalenten, das durchschnittliche Arbeitgeberbrutto je Mitarbeitergruppe sowie Sach-, Raum- und sonstige Kosten. Für Einzelversorgung und Wohngemeinschaftsversorgung werden getrennte Aufstellungen erwartet.

Diese Kalkulation sollte nicht nebenbei entstehen. Sie bestimmt für die Laufzeit der Vereinbarung, mit welchem Stundensatz Sie arbeiten.

Zeitschiene und Vorfinanzierung

Drei Punkte, die den finanziellen Rahmen des gesamten Vorhabens bestimmen:

Der Antrag wird erst vollständig eingereicht. Fehlt ein Nachweis, beginnt die Bearbeitung nicht.

Die Bearbeitung dauert nach Vorliegen aller Unterlagen etwa sechs bis acht Wochen.

Es gibt keine Rückwirkung. Weder wird der Vertrag rückwirkend ausgestellt, noch können vor Vertragsbeginn erbrachte Leistungen nachträglich abgerechnet werden.

Rechnen Sie das zusammen: Sie müssen 5,5 Pflegefachkräfte sowie eine Leitung und eine Stellvertretung mit zusammen mindestens 1,5 Vollzeitstellen unter Vertrag haben, bevor der Antrag überhaupt vollständig ist – und tragen die Personalkosten anschließend noch mindestens sechs bis acht Wochen, ohne eine einzige Leistung abrechnen zu können. Realistisch sind mehrere Monate Vorfinanzierung.

Das ist keine Formalie, sondern der häufigste Grund, warum fachlich gut vorbereitete Gründungen scheitern.

Was das für das Qualitätsmanagement bedeutet

Das Qualitätsmanagement ist bei der außerklinischen Intensivpflege kein nachgelagertes Thema. Es ist Vertragsbestandteil. Konzeption, Verfahrensanweisungen, Pflegedokumentation, Qualifikationsnachweise, Schulungs- und Unterweisungsnachweise, Leistungsnachweise und die Nachweisführung gegenüber den Kostenträgern gehören von Anfang an zusammen gedacht.

Wer damit erst nach Vertragsschluss beginnt, arbeitet die ersten Monate im Rückstand – und zwar in einem Versorgungsbereich, in dem Prüfungen intensiver ausfallen als in der allgemeinen ambulanten Pflege.

Sonne QM ist das digitale Qualitätsmanagementsystem für ambulante Pflegedienste und die außerklinische Intensivpflege: zentrale Dokumentenverwaltung mit Versionierung, strukturierte Nachweisführung, Aufgaben- und Maßnahmenverfolgung sowie eine gezielte Vorbereitung auf Prüfungen des MD.

Die allgemeinen Gründungsschritte, die zusätzlich zum Zulassungsverfahren anfallen, finden Sie im ersten Teil dieser Reihe: Ambulanten Pflegedienst gründen: die 18 Schritte.

Sie planen einen Intensivpflegedienst und wollen wissen, wo Sie stehen?

Im Erstgespräch klären wir zuerst die Qualifikationsfrage, bevor irgendetwas anderes Geld kostet.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Zulassungsberatung dar. Die dargestellten Anforderungen geben den Stand der von den Kostenträgern in Bayern veröffentlichten Informationen zur außerklinischen Intensivpflege nach § 132l SGB V von Dezember 2025 wieder. Anforderungen, Formulare und Fristen können sich ändern und je nach Bundesland, Kostenträger und Einzelfall abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Unterlagen der zuständigen Kranken- und Pflegekassen.