
MD-Checkliste Tagespflege
Zu jedem Qualitätsaspekt die Qualitätsaussage, Leitfragen des Prüfdienstes und ein Vorbereitungstipp. Nachweise verknüpfen, Stand in Prozent verfolgen.
Auch Tagespflegen werden vom Medizinischen Dienst geprüft – nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege. Sonne QM bringt dafür eine eigene MD-Checkliste mit, dazu Probeprüfung und FEM-Register. So wissen Sie jederzeit, wie gut Sie vorbereitet sind.

Die Prüfung verbindet personenbezogene Qualitätsaspekte – bewertet an Gästen der Stichprobe – mit einrichtungsbezogenen Themen wie Hygiene, Risikomanagement oder der Rolle der verantwortlichen Pflegefachkraft. Diese personenbezogenen Qualitätsaspekte bildet Sonne QM in der Checkliste ab:
Anders als in der vollstationären Pflege gibt es in der Tagespflege keine Ergebniserfassung von Qualitätsindikatoren – und die Heimaufsicht ist nicht zuständig, weil Tagespflegen heimrechtlich nicht als stationäre Einrichtungen gelten.

Zu jedem Qualitätsaspekt die Qualitätsaussage, Leitfragen des Prüfdienstes und ein Vorbereitungstipp. Nachweise verknüpfen, Stand in Prozent verfolgen.

Prüfen Sie sich selbst wie der MD: Qualitätsaspekte je Gast mit A bis D bewerten, Gesamtbewertung automatisch, Defizite direkt in die Verbesserungsliste.

Freiheitsentziehende Maßnahmen mit Rechtsgrundlage, Alternativen und Überprüfungen – mit Hinweisen, bevor Fristen ablaufen.

Feststellungen aus Checkliste und Probeprüfung landen mit Verantwortlichen und Fristen an einem Ort – inklusive Wirksamkeitsprüfung.
Mehr zu allen Funktionen für stationäre Einrichtungen und Tagespflegen finden Sie auf der Seite QM-Software für Pflegeheime.
Testen Sie Sonne QM 14 Tage kostenlos mit Ihren eigenen Abläufen – die Testphase endet automatisch. Für stationäre Einrichtungen erstellen wir das Angebot passend zu Ihrer Einrichtung; auf Wunsch zeigen wir Ihnen alles persönlich.
Nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Sie verbinden personenbezogene Qualitätsaspekte, die an Gästen der Stichprobe bewertet werden, mit einrichtungsbezogenen Anforderungen.
Nein. Die halbjährliche Ergebniserfassung mit Übermittlung an die DAS gilt nur für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
In Bayern nicht: Nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 PfleWoqG gelten Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nicht als stationäre Einrichtungen.
Alle personen- und einrichtungsbezogenen Qualitätsaspekte der QPR Tagespflege – jeweils mit Qualitätsaussage, Leitfragen und Vorbereitungstipp. Der Stand der Vorbereitung wird in Prozent angezeigt.
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Richtlinien und die Vorgaben der zuständigen Stellen.