Personalbemessung nach § 113c SGB XI – Soll und Ist im Pflegeheim

Seit dem 1. Juli 2023 legt § 113c SGB XI fest, wie viel Pflege- und Betreuungspersonal eine vollstationäre Einrichtung höchstens vereinbaren kann – abhängig von den Pflegegraden der Bewohner und getrennt nach Qualifikationsniveau. Hier finden Sie die Personalanhaltswerte, ein Rechenbeispiel und wie Sonne QM den Abgleich mit Ihrem Personal übernimmt.

Personalbemessung in Sonne QM: Bewohner je Pflegegrad, Soll nach § 113c und Ist je Qualifikationsniveau

Die Personalanhaltswerte nach § 113c Abs. 1 SGB XI

Vollzeitäquivalente (VZÄ) je Bewohnerin bzw. Bewohner, nach Pflegegrad (PG):

QualifikationsniveauPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Hilfskräfte ohne Ausbildung (QN 1–2)0,08720,12020,14490,16270,1758
Helfer mit mind. 1-jähriger Ausbildung (QN 3)0,05640,06750,10740,14130,1102
Fachkräfte (QN 4)0,07700,10370,15510,24630,3842

Die Werte sind eine Obergrenze: Höchstens diese Ausstattung kann in der Pflegesatzvereinbarung vereinbart werden. Mehr ist nur in den Fällen des Absatzes 2 möglich, etwa bei bereits höher vereinbarter Ausstattung oder einem Personalpool. Die Mindestausstattung einschließlich Fachkraftanteil regelt der Rahmenvertrag Ihres Landes.

Rechenbeispiel: Pflegeheim mit 84 Bewohnern

Belegung: 1 × PG 1, 9 × PG 2, 27 × PG 3, 30 × PG 4 und 17 × PG 5. Daraus ergeben sich nach § 113c Abs. 1 höchstens 19,12 VZÄ Fachkräfte, 9,68 VZÄ Helfer mit Ausbildung und 12,95 VZÄ Hilfskräfte – zusammen 41,75 VZÄ. Der Fachkraftanteil laut Anhaltswerten liegt damit bei 45,8 %.

In Sonne QM tragen Sie nur die Belegung ein. Das Ist-Personal kommt aus den Mitarbeitenden – Wochenstunden geteilt durch die Vollzeitstunden, zugeordnet nach Qualifikation. Leitung, Verwaltung und zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI zählen standardmäßig nicht mit; jede Zuordnung lässt sich mit einem Anteil anpassen, etwa eine PDL mit 50 % in der Pflege.

Was Sonne QM für die Personalbemessung bietet

Die Personalbemessung ist Teil der QM-Software für Pflegeheime und für Admins vollstationärer Einrichtungen freigeschaltet.

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Häufige Fragen zur Personalbemessung nach § 113c

Was regelt § 113c SGB XI?

§ 113c SGB XI legt seit dem 1. Juli 2023 Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen fest: wie viele Vollzeitäquivalente je Bewohnerin bzw. Bewohner und Pflegegrad höchstens vereinbart werden können, getrennt nach Hilfskräften, Helfern mit Ausbildung und Fachkräften.

Sind die Personalanhaltswerte eine Mindestbesetzung?

Nein. Sie sind eine Obergrenze für die Pflegesatzvereinbarung. Die mindestens zu vereinbarende Ausstattung ergibt sich aus dem Rahmenvertrag des jeweiligen Landes.

Welche Qualifikationsniveaus unterscheidet § 113c?

Drei: Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung, Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung von mindestens einem Jahr und Fachkraftpersonal.

Zählen Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI mit?

Die zusätzlichen Betreuungskräfte werden gesondert finanziert. In Sonne QM zählen sie deshalb standardmäßig nicht mit; die Zuordnung lässt sich bei Bedarf ändern.

Woher kommt das Ist-Personal in Sonne QM?

Aus den Mitarbeitenden: Wochenstunden geteilt durch die Vollzeitstunden, zugeordnet nach Qualifikation. Fehlen Wochenstunden, weist Sonne QM darauf hin.

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